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BGH, 03.12.1969 - 2 ARs 305/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundlagen einer Anwendbarkeit des § 453 Abs. 2 S. 3 Strafprozessordnung (StPO)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.11.1957 - 2 ARs 179/57
Auszug aus BGH, 03.12.1969 - 2 ARs 305/69
Zwar kann der Beschluß, durch den die nachträglichen Entscheidungen einem anderen Gericht übertragen werden, geändert oder aufgehoben werden, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben (BGHSt 11, 80, 83 f).
- BGH, 27.01.1970 - 2 ARs 7/70
Übertragung einer nachträglichen Entscheidung bei Änderung der Verhältnisse
Erst wenn die beiden als zuständige Gerichte in Frage kommenden Gerichte sich über die Bedenken gegen eine Übertragung nicht einigen, ist § 453 Abs. 2 Satz 3 StPO anwendbar (BGHSt a.a.O., BGH Beschluß vom 3. Dezember 1969 - 2 ARs 305/69 -).